Wiederkehrende Prüfung nach §8 Arbeitsmittelverordnung
An unseren Prüfstellen überprüfen wir für Sie folgende Arbeitsmittel, welche mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen sind:
- Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen bis max. 40 MT
- sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten
- auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
DEKRA Austria GmbH
MAN-Straße 1
2333 Leopoldsdorf bei Wien