Mehr Sicherheit dank externen Brandschutzbeauftragten
Ob Sie dazu aufgefordert sind, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen hängt unter anderem von der Anzahl der gefährdeten Personen, dem Brandrisiko oder der Nutzungsart ab. Gesetze, behördliche Anordnungen und Ihre Gefährdungsbeurteilung bestimmen hier die Anforderungen an Betriebe.
Für gewöhnlich müssen Industriebauten mit mehr als 5.000 m2 Grundfläche, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hochhäuser oder verschiedene Sonderbauten gemäß regionalen Vorgaben einen Brandschutzbeauftragten bestellen.
Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten besteht darin,
- alle Verantwortlichen in Fragen des vorbeugenden, abwehrenden, baulichen und organisatorischen Brandschutzes zu beraten,
- Handlungsbedarf aufzuzeigen
- sowie die Beschäftigten regelmäßig in Sachen Brandvorbeugung und Verhalten im Brandfall zu unterweisen.
Unsere Vorgehensweise
Wir stellen Ihnen Experten und Expertinnen als externe Brandschutzbeauftragte zur Verfügung, die Sie erfahren und fachkundig unterstützen. Alle unsere DEKRA Brandschutzbeauftragten sind hierbei fachgerecht ausgebildet und verfügen über branchenübergreifendes Know-how.
Sollten Sie sich für einen internen Brandschutzbeauftragten entscheiden unterstützen wir Sie ebenso umfassend. Wir beraten Sie bedarfsorientiert mit dem notwendigen Fachwissen. Gern helfen wir Ihnen auch bei der Ausbildung und Weiterbildung von Brandschutzhelfern.