LEHRGÄNGE BEI DEKRA
Verkürzte Schulungen
Bei DEKRA bieten wir speziell verkürzte Schulungen für Versender und Verpacker von Trockeneis (UN 1845), biologischen Stoffe, Kategorie B (UN 3373), genetisch veränderte (Mikro)Organismen (UN 3245), Gefahrgut in freigestellten Mengen (EQ) und Konsumgüter (ID 8000) an.
Nach IATA-DGR müssen Versender von Trockeneis (UN 1845), Gefahrgut in freigestellter Menge (EQ) oder Konsumgütern (ID 8000) eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung absolvieren. Für biologische Stoffe, Kategorie B (UN 3373) und genetisch veränderte (Mikro)Organismen (UN 3245) gilt eine Unterweisungspflicht.
Mit behördlicher Genehmigung bieten wirdiese Schulungen auch im virtuellen Klassenzimmer an.
Werden gesetzlich geforderte Schulungen auf wenige UN-Nummern oder Themenbereiche reduziert, kann man die Dauer mit behördlicher Genehmigung reduzieren.
Solch verkürzte Schulungen bieten wir in regelmässigen Abständen für Versendervon Trockeneis, Biologischen Substanzen, Kategorie B und Gefahrgut in freigestellten Mengen für alle Interessiertenin unterschiedlichen Kombinationen an. Seit April 2021 haben wir nun auch die Zulassung ID 8000 nach neuem Schulungskonzept anzubieten. Kontaktieren Sie uns für Termine.Laut Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBV) darf eine solch verkürzte Erstschulung für Versender (Funktion A / PK1) von Gefahrgut auf 2 Werktage und die Auffrischungsschulung auf 1 Werktag verkürzt werden.Verpacker von Gefahrgut (Funktion B/ PK2) benötigen eine eintägige Erst- bzw. Auffrischungsschulung.Auffrischungsschulungen können besucht werden, solange Ihr Schulungszeritifkat noch nicht abgelaufen ist. Eine Auffrischung kann ohne Zeitverlust bis 6 Monate vor Ablauf Ihres Schulungszeritifkats besucht werden.Funktion A / PK1 geschulte Personen dürfen Gefahrgut verpacken und die nötigen Dokumente erstellen.
Funktion B / PK2 geschulte Personen dürfen Gefahrgut verpacken aber nicht die nötigen Dokumente erstellen.Gerne können wir diese Schulungen auch inhouse anbieten bzw. erstellen wir auch Schulungen die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.Eine Anmeldung kann per E-Mail direkt bei der Produktverantwortlichen erfolgen. Bei Anmeldung zu einer Auffrischungsschulung benötigen wir im Vorfeld das gültige Schulungszertifikat per E-Mail.
Solch verkürzte Schulungen bieten wir in regelmässigen Abständen für Versendervon Trockeneis, Biologischen Substanzen, Kategorie B und Gefahrgut in freigestellten Mengen für alle Interessiertenin unterschiedlichen Kombinationen an. Seit April 2021 haben wir nun auch die Zulassung ID 8000 nach neuem Schulungskonzept anzubieten. Kontaktieren Sie uns für Termine.Laut Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBV) darf eine solch verkürzte Erstschulung für Versender (Funktion A / PK1) von Gefahrgut auf 2 Werktage und die Auffrischungsschulung auf 1 Werktag verkürzt werden.Verpacker von Gefahrgut (Funktion B/ PK2) benötigen eine eintägige Erst- bzw. Auffrischungsschulung.Auffrischungsschulungen können besucht werden, solange Ihr Schulungszeritifkat noch nicht abgelaufen ist. Eine Auffrischung kann ohne Zeitverlust bis 6 Monate vor Ablauf Ihres Schulungszeritifkats besucht werden.Funktion A / PK1 geschulte Personen dürfen Gefahrgut verpacken und die nötigen Dokumente erstellen.
Funktion B / PK2 geschulte Personen dürfen Gefahrgut verpacken aber nicht die nötigen Dokumente erstellen.Gerne können wir diese Schulungen auch inhouse anbieten bzw. erstellen wir auch Schulungen die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.Eine Anmeldung kann per E-Mail direkt bei der Produktverantwortlichen erfolgen. Bei Anmeldung zu einer Auffrischungsschulung benötigen wir im Vorfeld das gültige Schulungszertifikat per E-Mail.
DERZEIT WERDEN KEINE SCHULUNGEN ANGEBOTEN!
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