Umweltzonen- und Feinstaubplaketten in Deutschland
Mit der richtigen Plakette sicher und umweltschonend unterwegs
Im März 2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von "Umweltzonen" und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesondere der Feinstaubbelastung beitragen.
Bei Fragen zu diesem Thema oder Bestellungen wenden Sie sich gerne an
Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
- Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
- Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie ausländische Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen erfüllen
Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wurde das Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als Umweltzonen ausgewiesen werden.
Selbstverständlich erhalten Sie die Feinstaubplakette für deutsche Umweltzone bei uns.
Für die Ausstellung benötigen wir:
Für die Ausstellung benötigen wir:
- Zulassungsschein bzw. Fahrzeugschein
- Typenschein bzw. Datenblatt, aus dem das Abgasmessverfahren hervorgeht
- Rechnungsadresse
- Für Unternehmen zusätzlich: Firmenwortlaut und UID-Nummer
DEKRA Austria GmbH
Gewerbestraße 27
5301 Eugendorf