Externer Gefahrgutbeauftragter

Sichere Erfüllung gefahrgutrechtlicher Anforderungen durch externe Sachverständige

Gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen alle Betriebe, die an der Beförderung von Gefahrgütern beteiligt sind, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellen. Von dieser Anforderung gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Diese Beauftragtenfunktion können Sie auch extern benennen. Unsere Gefahrgutexperten und -expertinnen beraten und unterstützen Sie umfassend in allen Bereichen zur Erfüllung Ihrer rechtlichen Pflichten und sorgen damit für Sicherheit im Verkehr.
Sie möchten mehr zu der Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragen erfahren? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Pflichten für Betriebe

Spraydosen, Batterien, gefährliche Abfälle und weitere Gefahrstoffe werden in den meisten Bereichen unserer hochindustrialisierten Gesellschaft regelmäßig eingesetzt. Jedes Unternehmen, das Gefahrgüter transportiert oder an dem Transport beteiligt ist – beispielweise durch Verarbeitung, Versand, Verpackung oder Lagerung – ist durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung dazu verpflichtet, intern oder extern eine beauftragte Person für Gefahrgut schriftlich zu bestellen. Ihre Aufgabe besteht darin, Sie zu beraten, die betroffenen Mitarbeitenden zu unterweisen und an der Erstellung der gesetzlich geforderten Berichte mitzuwirken.

Sicherheit durch Kompetenz und Erfahrung

Unsere Sachverständigen unterstützen Sie entweder als externe Gefahrgutbeauftragte oder beraten Ihre intern dafür benannten Verantwortlichen zu allen Fragen im Umgang mit Gefahrgut sowie rund um die Elektromobilität. Sie führen zum Beispiel Schulungen durch, erstellen Merkblätter, begehen Ihr Unternehmen und helfen Ihnen bei Ihren Berichtspflichten.

Unser Leistungsportfolio

Stellung externe Gefahrgutbeauftragte
Die Einstellung eines Gefahrgutbeauftragten ist häufig mit hohen Kosten verbunden, daher lohnt es sich für die meisten Betriebe auf die Dienstleitungen von externen Sachverständigen zurückzugreifen. Unsere deutschlandweit vertretenen Gefahrgutexperten und -expertinnen stehen Ihnen hierbei fachkundig und neutral zur Seite. Branchenübergreifend und kompetent beraten sie zu gefährlichen Gütern und achten darauf, dass Sie allen gesetzlichen Pflichten nachkommen.
Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:
  • Stellung von externen Gefahrgutbeauftragten
  • Beratung zu Gefahrgutthemen
  • Analyse des Status-Quo
  • Unterweisung der Beschäftigten zu Gefahrgütern gemäß 1.3 ADR/RID/ADN
  • Unterstützung bei Klassifizierungsfragen
  • DEKRA Merkblätter zu wichtigen Gefahrgutthemen
  • Stellungnahmen und Expertisen
Services für interne Gefahrgutbeauftragte
Durchführen von Unterweisungen
Gefahrgutbeauftragte für Elektromobilität
Wenn Sie mehr zum sicheren Umgang mit Elektromobilität im Unternehmen wissen möchten, haben wir hier alle wichtigen Informationen und unsere Services für Sie zusammengestellt.

DEKRA – Themenübergreifend immer vor Ort für Sie da

  • Flächendeckender Service durch mehr als 100 DEKRA Gefahrgutbeauftragte bundesweit
  • Hohe Akzeptanz unserer Gefahrgutbeauftragten als neutrale Berater und Beraterinnen
  • Unsere erfahrenen Gefahrgutbeauftragten bieten umfangreiches Fach- und Branchenwissen – auch in vielen angrenzenden Bereichen wie der Elektromobilität
  • Als eine der größten Sachverständigenorganisationen Deutschlands bieten wir Ihnen überdurchschnittliche Erfahrung, Kompetenz und Professionalität