LED-Upgrade für Halogen-Scheinwerfer
Nur mit Bauartgenehmigung zulässig
Immer mehr Fahrzeuge rollen mit modernsten LED-Scheinwerfern über die Straßen. Aber auch viele Fahrer und Fahrerinnen älterer Autos mit Halogen-Scheinwerfern der Kategorien H4 und H7 können die Vorteile der LED-Technik nutzen. Möglich machen es LED-Upgrade-Kits, mit denen sich viele Fahrzeugtypen umrüsten lassen. Erlaubt ist aber nur der Einbau von LED-Leuchten mit Bauartgenehmigung, so die Sachverständigen von DEKRA.
- LED-Leuchten bieten mehr Sicherheit im Dunkeln
- Ohne Bauartgenehmigung erlischt die Betriebserlaubnis
- Unzulässige Leuchten sind eine Gefahr für die Verkehrssicherheit
Wer die Scheinwerfer seines Fahrzeugs von Halogen- auf LED-Leuchten umrüsten will, sollte zuallererst prüfen, ob es für sein Auto einen LED-Umrüstsatz gibt, der für den Straßenverkehr zugelassen ist, empfehlen die Lichttechnik-Experten bei DEKRA. In Deutschland dürfen Leuchtmittel ohne allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) und Prüfzeichen der entsprechenden ECE-Regelung nicht im Straßenverkehr verwendet werden. Jeder Scheinwerfer ist zusammen mit dem dazu gehörigen Leuchtmittel typgenehmigt. Der Einbau nicht zugelassener Leuchtmittel führt dazu, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Stand Oktober 2022 sind Nachrüstsätze von zwei Leuchtenherstellern am Markt verfügbar. Diese Hersteller haben für ihre LED-Leuchtmittel in Kombination mit bestimmten Scheinwerfertypen eine allgemeine Bauartgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten.
Gefährliche Fahrsituationen programmiert
„Es gibt im Internet jede Menge nicht bauartgeprüfter Leuchten aus Fernost, bei denen die Lichtverteilung und Hell-Dunkel-Grenze nicht stimmt“, so die Experten. „Das beeinträchtigt unmittelbar die Verkehrssicherheit. Wird der Gegenverkehr geblendet, sind gefährliche Fahrsituationen vorprogrammiert.“ Führt der Einbau unzulässiger Teile zu einem Unfall, kann der regulierende Versicherer die Leistung ganz oder teilweise einschränken.
„Es gibt im Internet jede Menge nicht bauartgeprüfter Leuchten aus Fernost, bei denen die Lichtverteilung und Hell-Dunkel-Grenze nicht stimmt“, so die Experten. „Das beeinträchtigt unmittelbar die Verkehrssicherheit. Wird der Gegenverkehr geblendet, sind gefährliche Fahrsituationen vorprogrammiert.“ Führt der Einbau unzulässiger Teile zu einem Unfall, kann der regulierende Versicherer die Leistung ganz oder teilweise einschränken.
Die zugelassenen LED-Leuchten bieten dagegen einen deutlich wahrnehmbaren Sicherheitsgewinn bei Nachtfahrten. Sie leuchten mehr als doppelt so hell wie die herkömmlichen H4- und H7-Glühlampen, so dass Verkehrsschilder, Verkehrssituationen und vor allem Menschen an der Fahrbahn leichter zu erkennen sind. „Bessere Sicht bedeutet mehr Sicherheit“, so die Experten. Zudem brauchen die ‚Licht emittierenden Dioden‘ weniger als halb so viel Energie und halten um ein Mehrfaches länger.
Die einfachste Art des Upgrades ist der Austausch der Halogen-Glühlampen durch die passsenden LED-Leuchtmittel. Auch der Austausch kompletter Scheinwerfer ist möglich, wenn für das entsprechende Fahrzeug ein Prüfzeugnis über den vorschriftsmäßigen Einbau vorliegt. Da sich die Kosten hier meist im vierstelligen Bereich bewegen, dürfte das aber nur für höherwertige Fahrzeuge interessant sein.
Oldtimer können Anerkennung verlieren
Vorsicht bei Oldtimern: Hier sind beim Austausch der kompletten Scheinwerfer gegen moderne Exemplare mit LED-Technik die Voraussetzungen für die Anerkennung als historische Fahrzeuge (Oldtimer) gemäß § 23 StVZO nicht mehr gegeben. Die Möglichkeit der Nachrüstung der originalen Scheinwerfer mit LED-Leuchtmitteln wird aktuell in den entsprechenden Fachgremien beraten. Bis zu einer endgültigen Festlegung können Fahrzeuge mit nachgerüsteten LED-Leuchtmitteln nicht als historische Fahrzeuge (Oldtimer) gemäß § 23 StVZO anerkannt werden, auch wenn solche Fahrzeuge bereits in den Kompatibilitätslisten der Leuchtenhersteller aufgeführt sind und der Einbau somit technisch möglich wäre.
Vorsicht bei Oldtimern: Hier sind beim Austausch der kompletten Scheinwerfer gegen moderne Exemplare mit LED-Technik die Voraussetzungen für die Anerkennung als historische Fahrzeuge (Oldtimer) gemäß § 23 StVZO nicht mehr gegeben. Die Möglichkeit der Nachrüstung der originalen Scheinwerfer mit LED-Leuchtmitteln wird aktuell in den entsprechenden Fachgremien beraten. Bis zu einer endgültigen Festlegung können Fahrzeuge mit nachgerüsteten LED-Leuchtmitteln nicht als historische Fahrzeuge (Oldtimer) gemäß § 23 StVZO anerkannt werden, auch wenn solche Fahrzeuge bereits in den Kompatibilitätslisten der Leuchtenhersteller aufgeführt sind und der Einbau somit technisch möglich wäre.
In der Werkstatt gut aufgehoben
Auch wenn ein LED-Upgrade für versierte Auto-Schrauber durchaus machbar ist, empfehlen die Sachverständigen von DEKRA, die Umrüstung einer Fachwerkstatt zu überlassen. Vor der Bestellung ist zunächst anhand der Kompatibilitätslisten, die auf den Web-Seiten der Leuchtenhersteller eingesehen werden können, zu prüfen: Gibt es für das konkrete Fahrzeug einen genehmigten Umrüstsatz, der auch zur EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs passt?
Auch wenn ein LED-Upgrade für versierte Auto-Schrauber durchaus machbar ist, empfehlen die Sachverständigen von DEKRA, die Umrüstung einer Fachwerkstatt zu überlassen. Vor der Bestellung ist zunächst anhand der Kompatibilitätslisten, die auf den Web-Seiten der Leuchtenhersteller eingesehen werden können, zu prüfen: Gibt es für das konkrete Fahrzeug einen genehmigten Umrüstsatz, der auch zur EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs passt?
Dazu muss meistens ein Scheinwerfer ausgebaut werden, um das darauf angebrachte Typgenehmigungszeichen mit den Angaben in der Liste zu vergleichen und die benötigten Umrüstteile zu bestimmen. Meistens braucht man Adapterringe, manchmal auch Lastwiderstände für den CAN-Bus oder spezielle Deckel für die Scheinwerfer, da die LED-Leuchtmittel größer sind als die herkömmlichen H4- und H7-Glühlampen. Daher ist man bei einer Werkstatt gut aufgehoben.
Von Herstellerseite wird ohnehin empfohlen, die Scheinwerfer nach dem Upgrade von einer Werkstatt überprüfen und einstellen zu lassen. DEKRA weist weiter darauf hin, dass die Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) für die Upgrade-LEDs immer im Fahrzeug mitgeführt werden muss.